Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit (Transparenzverordnung - TVO)

Rudolf & Hermann Schmid KG

Adresse:
Immenhofer Str. 22
70180 Stuttgart
Deutschland
Kontakt:
Telefon:   +49 (0)711 / 649 77 - 0
Fax:          +49 (0)711 / 649 77 - 70
E-Mail:      info@ruh-schmid.de
Web:         www.ruh-schmid.de

Information über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister

(Transparenzverordnung - TVO)



ARTIKEL 3 TVO
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften sowie Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung, stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen erkennbaren Vor- bzw. Nachteil für den individuellen Kunden bedeutet. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann können Sie uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

ARTIKEL 4 TVO
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer (z.B. Versicherer) nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Aufgrund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftig breiterem Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

ARTIKEL 5 TVO
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Das bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produkts nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

ARTIKEL 6 TVO
Ich halte bei meiner Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV (betriebliche Altersvorsorge) Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung durch den Vermittler (als Finanzberater im Sinne der TVO) erfolgt daher grundsätzlich (jedoch gerne auf Kundenwunsch) nicht.


Share by: