Leistungen
Corona-Reiseschutz
Warum sollte ich den Corona-Reiseschutz zu einer Reiserücktrittsversicherung (mit oder ohne Urlaubsgarantie) abschließen?
Fragen und Antworten (FAQ) zum Vorona-Reiseschutz
Sie haben die Möglichkeit, unseren Corona-Reiseschutz mit folgenden Reiseversicherungen zu kombinieren:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiserücktrittsversicherung & Urlaubsgarantie
Sie haben bereits eine einmalige Reiseversicherung oder Jahresversicherung mit Reiserücktrittsversicherung bei der HanseMerkur abgeschlossen? Dann können Sie den Corona-Reiseschutz auch einzeln abschließen.
Ja, Sie können den Corona-Reiseschutz auch für Schiffsreisen abschließen.
Wenn bei Ihnen oder einer Risikoperson der Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 vorliegt und Sie sich aufgrund einer Anordnung in Quarantäne begeben müssen oder Ihnen wird die Beförderung verweigert wird, greift der Corona-Reiseschutz.
Für die lückenlose Absicherung müssen Sie den Corona-Reiseschutz spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen.
Der Corona-Reiseschutz bietet auch dann Versicherungsschutz, wenn für das jeweilige Reiseland oder die jeweilige Reiseregion vor Reisebeginn eine coronabedingte (Covid-19) Reisewarnung des Auswärtigen Amtes Deutschlands besteht.
Keine Absicherung von lokal, regional oder überregional angeordneten Maßnahmen.
Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen, Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.
Keine Absicherung von Gruppen.
Für Gruppen kann kein Corona-Reiseschutz abgeschlossen werden.
Abhängig vom Reisepreis.
Der Preis für den Corona-Reiseschutz richtet sich nach dem Reisepreis analog zur Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie und bietet Versicherungsschutz für Reisen bis zu 45 Tagen Dauer.
Für jede Reise abschließen.
Ja, Sie können den Corona-Reiseschutz zusätzlich jeweils pro Reise abschließen. Der Corona-Reiseschutz und muss nicht gekündigt werden, er läuft nach Beendigung der Reise von allein aus.
Nein, nur bei Quarantäne.
Ein hohes Ansteckungsrisiko oder die Angst zu erkranken stellen kein versichertes Ereignis dar.
Zu Risikopersonen zählen Personen, die
- mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder
- mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben. Versichert sind bis zu 6 versicherte Personen (bei Familienprämien nicht mehr als 2 Familien) untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben.
Im Schadenfall können Sie unsere Online-Schadenmeldung nutzen.
Wir benötigen im Schadenfall folgende Unterlagen von Ihnen:
- Kopie der Buchungsbestätigung
- Kopie des Versicherungsnachweises
- Adressdaten des Versicherungsnehmers
- Bankverbindung für Erstattungen