Unsere Versicherung ist abgestimmt auf Oldtimer oder Klassiker, die mindestens 30 bzw. 40 Jahre alt sind und einen Marktwert von 4.000 EUR bis maximal 100.000 EUR besitzen.
Unsere Empfehlung: Nürnberger Versicherung
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösungen für Ihre Herausforderung:
1
Ihr Wunsch ist unser Ziel
Als Kunde haben Ihre Wünsche selbstverständlich oberste Priorität. Wir beraten Sie unabhängig, mit größter Sorgfalt und individuell
Ihr Liebhaberstück verdient zu Recht viel Pflege und Aufmerksamkeit. Ob Sonntagsausflug, tägliche Fahrten, Klassiktreffen oder Oldtimer-Rallye: Mit dem NÜRNBERGER KlassikSchutz sichern Sie Ihr Sammlerobjekt umfassend ab und bleiben z. B. auch nach einem Unfall mobil. Unsere Versicherung ist abgestimmt auf Oldtimer oder Klassiker, die mindestens 30 bzw. 40 Jahre alt sind und einen Marktwert von 4.000 EUR bis maximal 100.000 EUR besitzen.
Oldtimer-Versicherung
Klassiker brauchen besonderen Schutz.
>
Entschädigung bis zu 10 % über dem zu Vertragsbeginn ermittelten Versicherungswert
>
Gleichmäßigkeitsfahrten (nach FIVA-Reglement) sowie Oldtimer-Rallyes sind beitragsfrei mitversichert.
>
Vandalismus-, Transport- und Havarieschäden (z. B. Kentern einer Fähre) sind in der Teilkasko beitragsfrei eingeschlossen.
>
Im Schadenfall behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse - ohne Rückstufung.
>
Schadenfreie Jahre sind auf ein anderes bei uns versichertes Fahrzeug übertragbar.
Unser Tarif im Detail:
NÜRNBERGER Oldtimer-Versicherung
Tarif KLASSIK
Der Topschutz für Ihr Liebhaberstück
NÜRNBERGER Oldtimer-Versicherung
VORAUSSETZUNGEN
Das müssen Sie beachten
Voraussetzungen für den Abschluss der Nürnberger Oldtimer-Versicherung
Nächtlicher Stellplatz: Das Fahrzeug wird nachts an Ihrem Wohnsitz - von Ausnahmefällen abgesehen - in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel-, Mehrfach- oder Tiefgarage abgestellt.
Die jährliche Fahrleistung beträgt nicht mehr als 7.500 Kilometer.
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen und wird ausschließlich privat genutzt und ausschließlich von Personen gefahren, die das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Ihnen steht für den täglichen Gebrauch ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung. Dieses Fahrzeug ist auf Sie oder Ihren Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft zugelassen und bei der NÜRNBERGER Autoversicherung versichert. Abweichend davon erkennen wir eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers an, aus welcher hervorgeht, dass Ihnen ein Dienstfahrzeug zur alleinigen, privaten Nutzung zur Verfügung steht.
Zur Kraftfahrzeughaftpflicht ist eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abzuschließen.
Unser Tipp:
Die beitragsfreie Feuerversicherung bei Rohbauten.
SchutzBrief bereits für 12 EUR pro Jahr:
Ob Panne, Unfall oder Diebstahl, wir helfen Ihnen weiter - europaweit.
>
Pannen- und Unfallhilfe bis 110 EUR >
Abschleppen Ihres Fahrzeuges bis 160 EUR >
Kostenübernahme für Bergung ihres Fahrzeugs >
Rückreise per Mietwagen, Bahn, Flugzeug >
Weitere Leistungen bei Fahrten ins Ausland
Die Voraussetzungen: Sie haben bereits eine Kaskoversicherung für einen Pkw, ein Kraftrad oder auch ein Campingfahrzeug (bis 4 t).
Genießen Sie Ihr Liebhaberstück - wir kümmern uns um den Rest!
Sie wünschen sich ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot? Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten. Diese werden sich Ihren Wünschen persönlich annehmen und Ihnen sehr gerne ein schriftliches Angebot zukommen lassen.
Im Schadensfall und bei allen Fragen rund um die Themen Versicherungen und Vorsorge sind wir gerne für Sie da. Egal ob per Telefon, E-Mail, oder persönlich durch Ihren Berater - wählen Sie die Kontaktmöglichkeit, die für Sie am besten passt.
Sie versuchen uns außerhalb der Öffnungszeiten zu kontaktieren? Dann schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail oder fordern Sie einen telefonsichen Rückruf an. Wir sind bemüht Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.
§§§ - Rechtliche Hinweise:
(1)
Bei allen Werbemitteilung und Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. (2)
Alle Personen- u. Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen.