Allgemeine-Informationen zur Rechtsschutz-Versicherung
Welche Kosten haben sich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht?
Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2016 um 19 Prozent. Basis der Analyse sind rund 1,4 Millionen Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung. Sie bilden vornehmlich alltägliche Rechtsstreitigkeiten ab, die jedermann treffen können.
Aktuell kann nach GDV-Berechnungen etwa der Rechtsstreit über eine Mietminderung schnell 5.000 Euro kosten, die Kündigungsschutzklage eines Durchschnittsverdieners deutlich über 3.000 Euro. Wer den Kaufvertrag eines Mittelklasse-Neuwagens wegen Mängeln rückabwickeln will, muss im Fall einer Niederlage vor Gericht mit Kosten von über 8.000 Euro rechnen.
Eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro kostet bis zum erstinstanzlichen Urteil über 4.500 Euro – davon sind rund 700 Euro Gerichtskosten und rund 3.800 Euro Anwaltsgebühren. Die im Prozess unterlegene Partei muss sowohl die Gerichtskosten als auch die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Rechtsschutz-Beispiele
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
z. Bsp. für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Beispiel:
M. Schulz erhält einen Bußgeldbescheid. Ihm wird vor-geworfen, auf der Autobahn 45 km/h zu schnell gefahren zu sein. Neben einer Geldbuße in Höhe von 100 € erhält er drei Punkte und einen Monat Fahrverbot. M. Schulz bestreitet die Geschwin-digkeitsübertretung und beauftragt seinen Anwalt mit der Ange-legenheit. Da die Bußgeldbehörde bei ihrer Entscheidung bleibt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren. Zur Feststellung, ob ein Messfehler vorliegt, wird ein Sachverständigengutachten einge-holt, das ca. 600 € bis 700 € kostet. Schließlich kann festgestellt werden, dass M. Schulz deutlich weniger als 45 km/h zu schnell gefahren ist. Er muss eine Geldbuße zahlen. Ein Fahrverbot wird nicht auferlegt. Die Kosten seines Rechtsanwaltes sowie die Gerichtskosten (einschließlich der Kosten des Sachverständigen) übernimmt die NRV. Sie betragen in der Summe 1.700 €.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
z. B. bei Auseinandersetzungen als Mieter mit dem Vermieter oder als Eigentümer mit der Eigentümergemeinschaft.
Beispiel:
Der Mieter T. Leonhard friert. Er möchte die Miete kürzen, da die Heizungsanlage für das gesamte Gebäude nicht angeschaltet wurde. Der Vermieter teilt ihm mit, dass die Hauseigentümergemein-schaft entschieden hat, dass die Heizungsanlage erst zum 1. Oktober angeschaltet wird. T. Leonhard ist damit nicht einverstanden. Er kürzt die Miete und beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Der Vermieter mahnt die vollständige Zahlung der Miete an und droht mit der Kündigung des Mietverhältnisses. Da eine Einigung nicht zustande kommt, geht die Angelegenheit vor Gericht. Der Vermieter unterliegt. Hätte der Vermieter obsiegt, hätte die NRV die Gesamtkosten von ca. 2.300 € für T. Leonhard übernommen.
Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper-verletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde.
Beispiel:
K. Mayer ist privat und beruflich oft mit einem Fahrzeug unterwegs. Völlig unerwartet erhält er eine Vorladung: K. Mayer soll beim Ausparken einen Passanten verletzt und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. K. Mayer hat davon nichts bemerkt und am Fahrzeug sind keine Unfallspuren ersichtlich. Deshalb beauftragt K. Mayer einen Rechtsanwalt, der ihn zu dem Anhörungstermin begleiten und in dem anstehenden Strafverfahren verteidigen soll. Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, in der der Anwalt schließlich erreichen kann, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Gerichts-kosten übernimmt die Staatskasse, die Kosten des nwaltes in Höhe von 900 € nicht. Die übernimmt die NRV.
Schadenersatz-Rechtsschutz
z. B. für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Verschulden anderer.
Beispiel:
H. Becker ist mit seinem Fahrzeug unterwegs und wird unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. An seinem Fahrzeug entsteht ein Schaden von 13.500 €. Da die Versicherung des anderen Unfallbeteiligten nicht zahlt, beauftragt H. Becker einen Rechtsanwalt. Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommt, rät der Anwalt H. Becker zur Klage. Das Gericht verurteilt den Gegner dazu, H. Becker die Hälfte des Schadens zu ersetzen. Daher bekommt H. Becker keine Anwaltskoste erstattet und er muss die Hälfte der Gerichtskosten tragen. Ausgehend von einem Streitwert von 13.500 € fallen für H. Becker Gesamtkosten in Höhe von ca. 3.000 € an, die die NRV übernimmt.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah-lungsbescheid des Finanzamtes.
Beispiel: Die Eheleute Schneider wenden sich gegen die Festsetzung der Einkommensteuer. Das Finanzamt hat die Fortbildungskosten der Ehefrau nicht als Werbungskosten anerkannt. Nachdem der Einspruch ebenfalls erfolglos geblieben ist, erhebt der Rechtsanwalt Klage beim Finanzgericht. Die Eheleute Schneider unterliegen. Die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € zahlt die NRV.
Opfer-Rechtsschutz
z. B. wenn man als Tatopfer dazu beitragen will, dass der Täter eine angemessene Bestrafung erhält.
Beispiel:
F. Brause wird als Passant bei einem Polizeieinsatz im Rahmen einer Großdemonstration von einem Polizeibeamten ohne ersichtlichen Grund absichtlich angegriffen und erleidet dabei eine bleibende Körperbehinderung. F. Brause möchte sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen, um Einfluss auf die Bestrafung des Polizeibeamten zu nehmen. Die NRV übernimmt die Kosten für das Nebenklageverfahren in Höhe von 530 €.Nach Verurteilung des Täters begleitet die Rechtsanwältin von F. Brause ihn auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. Ein Verfahren, das dem Täter ermöglicht, seine Tat wiedergutzumachen.Auch hierfür übernimmt die NRV Anwalts-kosten in Höhe von 490 €.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen des täglichen Lebens, z. B. Kauf- oder Reparaturve-trägen.
Beispiel:
T. Schmidt bekommt endlich die bestellte Einbauküche geliefert. Sie muss bald feststellen, dass die Schranktüren nicht richtig schließen und auch die Maße nicht denen im Katalog ent-sprechen. Mehrere Nachbesserungen durch den Küchenhersteller schlagen fehl. Der Hersteller würde eine Kaufpreisminderung akzeptieren. T. Schmidt will jedoch den Kauf rückgängig machen und fordert deshalb den Kaufpreis von 7.000 € zurück. Es kommt zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht, den T. Schmidt gewinnt. Hätte T. Schmidt verloren, hätte die NRV T. Schmidt von den Gesamtkosten in Höhe von etwa 2.700 € freigestellt.
Arbeits-Rechtsschutz
z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder Kündigung.
Beispiel:
P. Schramm erhält von seinem Arbeitgeber eine betrieb-sbedingte Kündigung. Er ist der Auffassung, dass er als Familienvater nicht gekündigt werden dürfe, wo doch sein gleichaltriger Kollege als Single keine Kündigung erhalten hat. Nachdem der Rechtsanwalt von P. Schramm von der NRV die Kostendeckungszusage erhalten hat, wird die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben. Kosten des Arbeitsgerichtsprozesses: Der Streitwert beträgt 10.000 € (= 3 Monatsgehälter des Klägers).Eine Einigung zwischen P. Schramm und seinem Arbeitgeber gibt es in der Güteverhandlung nicht. P. Schramm gewinnt den Prozess und muss vom Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden. Für P. Schramm fallen die Anwaltskosten in Höhe von etwa 1.700 € an, die die NRV übernimmt.
Disziplinar-und Standes-Rechtsschutz
z. B. wegen eines angeblichen Dienstvergehens oder bei Verstößen gegen das Standesrecht.
Beispiel:
Dem Hauptkommisar K. Kraft wird im Rahmen eines gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens vorgeworfen, unrechtmäßige Zuschläge erhalten zu haben. Er hätte über seine Dienstbehörde für einen Zeitraum von drei Jahren nach seiner rechtskräftigen Scheidung weiterhin einen Familienzuschlag erhalten, obwohl er darauf keinen Anspruch habe. Nachdem K. Kraft seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragt hat, kann dieser die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von 600 € übernimmt die NRV.
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten
z. B. wegen der Ablehnung eines Aufnahmeantrags durch die Schule.
Beispiel:
H. Hesse erhält vom Schulleiter der örtlichen Gesamtschule die Nachricht, dass der Sohn von H. Hesse aus Kapazitätsgründen nicht in diese Schule aufgenommen werden könne. Da H. Hesse nicht möchte, dass sein Sohn in die Realschule des Nachbarorts gehen muss, beauftragt er seinen Rechtsanwalt mit dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Schulleiters. Nachdem der Widerspruch abgelehnt wurde, entscheidet sich H. Hesse zur Klage. Die Klage hat Erfolg. Die NRV übernimmt die Kosten in Höhe von ca. 1.360 €.
Beratungs-Rechtsschutz
z. B. wenn bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich eine anwaltliche Beratung gewünscht wird.
Beispiel:
Die Mutter von H. Ludwig ist verstorben. Sie hinterlässt ein Einfamilienhaus, das mit einer Hypothek belastet ist. H. Lud-wig möchte wissen, welche Folgen die Annahme der Erbschaft für ihn haben würde. Die NRV übernimmt die Beratungsgebühr in Höhe von 250 €.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Ein-schränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrten-buchauflage usw.
Beispiel:
Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerscheinent-zugszeit bei W. Friedrich abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungs-behörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Behörde verweist auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. W. Friedrich beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Diese endet mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts, das W. Friedrich zumindest die Fahrerlaubnis gegen Auflagen zuspricht. Die NRV übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.400 €.
Reisevertrags-Rechtsschutz
(auch im XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz)Rechtsschutz etwa im Zusammenhang mit Reisemängeln.
Beispiel:
Am Reiseziel angekommen, muss S. Bär feststellen, dass direkt am Hotel eine Baustelle liegt und die Bauarbeiten einen höllischen Lärm verursachen. Außerdem ist das Bad mit Schimmel befallen und das Frühstücksbüffet enthält verpackte Speisen, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Der Reiseveranstalter vor Ort kann nur unzureichend Abhilfe schaffen. Wieder zu Hause angekommen, beauftragt S. Bär seinen Rechtsanwalt, den Reisepreis von 990 € auf 500 € zu mindern. Der Anwalt einigt sich mit dem Reiseveranstalter auf einen Reisepreis von 650 €. Die Anwaltskosten von ca. 200 € übernimmt die NRV.
Sozial-Rechtsschutz in einem Widerspruchsverfahren, das dem Klageverfahren vorausgeht
z. B. im Zusammenhang mit einem Ablehnungsbescheid der ge-setzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Beispiel:
S. Heuberg erleidet einen Unfall beim Bergwandern in Österreich. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten des Krankenhausaufenthaltes in Österreich. Der Anwalt von S. Heuberg erhebt erfolgreich Widerspruch und erreicht damit die volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Da S. Heuberg auch den XXL-Baustein versichert hat, übernimmt die NRV auch die Anwalts-kosten für das Widerspruchsverfahren in Höhe von 450 €.
Steuer-Rechtsschutz in einem Einspruchs- und Widerspruchs-verfahren, das dem Klageverfahren vorausgeht
z. B. bei einem Widerspruchsverfahren gegen den Einkommen-steuerbescheid.
Beispiel:
K. Klausen führt im Veranlagungszeitraum einen Zivilprozess, den er in seiner Steuererklärung als „Außergewöhnliche Belastung“ angibt. Für ihn sei der Prozess notwendig, da er Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Das Finanzamt sieht den Prozess als keine außergewöhnliche Belastung an. K. Klausen beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Einlegung eines Einspruchs. Der Anwalt hat Erfolg. Die NRV übernimmt die Kosten des Rechtsanwaltes für das Einspruchsverfahren von ca. 500 €.
Verwaltungs-Rechtsschutz in einem Widerspruchsverfahren, das dem Klageverfahren vorausgeht
z. B. bei einer Auseinandersetzung mit Prüfungsentscheidungen der Universität oder der Schule.
Beispiel:
S. Wegener ist mit der Prüfungsentscheidung der Universität nicht einverstanden. Er beauftragt seinen Anwalt mit der Erhebung eines Widerspruchs gegen die Prüfungsentscheidung. Die Universität erlässt daraufhin einen neuen Bescheid mit dem Inhalt, dass S. Wegener die Prüfung zumindest wiederholen kann. Mit dieser Entscheidung ist S. Wegener einverstanden. Die Kosten des Rechtsanwaltes für seine Vertretung im Widerspruchsverfahren übernimmt die NRV in Höhe von ca. 750 €
Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen
wenn eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechts-verletzung gegen die versicherte Person erhoben wird.
Beispiel:
Der unverheiratete, volljährige und sich noch in Ausbildung befindliche Sohn des Versicherungsnehmers erhält eine Abmahnung wegen Verbreitung eines Musikalbums. Der Sohn hätte angeblich ein Musikalbum von einem Server heruntergeladen und anderen Usern zum Download angeboten. Dies stelle ein illegales Tauschbörsen-angebot dar. In der Rechtsschutzversicherung des Versicherungs-nehmers ist der XXL-Baustein enthalten. Der Sohn lässt sich in Fragen des Urheberrechts beraten. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Freund des Sohnes der Übeltäter war, der sich den Laptop geliehen hatte. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Beratungsgebühr des Rechtsanwaltes in Höhe von 250 €.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten Solaranlagen
z. B. im Zusammenhang mit Mängeln der Anlage oder bei Ausei-nandersetzungen mit dem Stromanbieter.
Beispiel:
T. Thaler hat auf seinem Dach eine Solaranlage errichten lassen. Er stellt fest, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß befestigt ist. Ferner ist er mit der Abrechnung des Stromanbieters nicht einverstanden. T. Thaler ist der Auffassung, dass er einen höheren Betrag für die Stromeinspeisung vergütet bekommen müsste. Er beauftragt seinen Rechtsanwalt mit beiden Angelegenheiten. Im Rahmen einer Nachbesserung wird schließlich die mangelhafte Befestigung ausgetauscht. Auch in der Auseinandersetzung mit dem Stromanbieter kann der Rechtsanwalt außergerichtlich eine Klärung herbeiführen, nachdem im Nachhinein festgestellt wurde, dass auch der Stromzähler für den erzeugten Solarstrom mangelhaft war. Da T. Thaler den XXL-Baustein versichert hat, übernimmt die NRV für beide Angelegenheiten die Anwaltskosten in Höhe von ca. 890 €.
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
wenn eine Betreuungsanordnung über die versicherte Person erlassen wurde.
Beispiel:
K. Mayer hatte weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungs- oder Patientenverfügung erstellt.Obwohl seine Ehefrau ihn pflegt, wird für ihn eine fremde Person als Betreuer bestellt. Insoweit ist es der Ehefrau verwehrt, das Vermögen von K. Mayer zu verwalten. Die Ehefrau lässt sich durch ihren Rechtsanwalt über die Rechtslage beraten. Der Anwalt legt vorsorglich Beschwerde gegen die Betreu-ungsanordnung beim Betreuungsgericht ein. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Da K. Mayer den XXL-Baustein zum Privat- und Berufs-Rechtsschutz versichert hat, übernimmt die NRV Kosten bis maximal von 1.000 €.
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Vorsorge-Rechtsschutz
z. B. für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit erstmals neu entstandenen, aber in der bestehenden NRV-Versicherung noch nicht versicherten Risiken.
Beispiel:
D. Schmidt hat vor zwei Jahren bei der NRV eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit XXL-Baustein abgeschlossen. Seiner Lebensgefährtin wird nun von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Zwar hat Herr Schmidt versäumt, seine Lebensgefährtin in seiner Rechtsschutzversicherung einzuschließen, doch besteht diese Lebensgemeinschaft erst 3 Monate, sodass Versicherungsschutz im Rahmen des XXL-Bausteins auch für die Lebensgefährtin besteht, wenn Herr Schmidt seine Lebensgefährtin unverzüglich nachmeldet.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht
z. B. wenn man mit der vom Arbeitgeber vorgezeichneten Aufhe-bungsvereinbarung nicht einverstanden ist.
Beispiel:
G. Meyer war sich mit seinem Arbeitgeber über die Aufhebung seines Arbeitsvertrages einig. Als Abfindungssumme wurden 15.000 € vereinbart. Nachdem ihm der Arbeitgeber die vorgezeichnete Aufhebungsvereinbarung zur Gegenzeichnung vorgelegt hat, muss G. Meyer feststellen, dass als Abfindungssumme nur 14.000 € festgelegt sind. Der Arbeitgeber meint, dass er einen Schaden in Abzug gebracht habe, den G. Meyer beim Einparken mit seinem Privatfahrzeug am Firmengebäude verursacht hätte. Im Übrigen hätte G. Meyer noch viel mehr Schäden verursacht. Außerdem ist G. Meyer nicht damit einverstanden, dass die Vereinbarung keine Regelung über die noch bestehenden restlichen fünf Urlaubstage enthält. Auf seinen Wunsch empfiehlt ihm die NRV einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Nach einem gemeinsamen Termin der Parteien werden die vom Anwalt vorgetragenen Änderungswünsche vom Arbeitgeber akzeptiert. Die NRV übernimmt die Kosten des empfohlenen Rechtsanwalts in Höhe von max. 1.000 €.
Mietverträge über Garagen
Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist nicht erfor-derlich.
Beispiel:
P. Paulsen hat bei der NRV eine Verkehrs-Rechtsschutz-versicherung. Diese schließt auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Garagen ein. P. Paulsen hat eine zusätzliche Garage für seinen Oldtimer angemietet. Er hat bereits mehrmals seinen Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass das Garagentor eine unzureichende Schließvorrichtung hat. Nachdem P. Paulsen die Zahlung der Miete ausgesetzt hat, droht der Vermieter mit der Kündigung des Mietvertrages. P. Paulsen hat bei der NRV zwar nur eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung mit dem XXL-Baustein abgeschlossen. Allerdings beinhaltet der Baustein auch den Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Garagen. Erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens einigen sich die Parteien über den Ein-bau einer neuen Schließvorrichtung, wobei P. Paulsen die Hälfte dieser Kosten übernimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 750 € (Ge-bühren des Anwalts von P. Paulsen und die Hälfte der Gerichts-kosten) übernimmt die NRV.
Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Erschließungs- und sons-tigen Anliegerabgaben, die die Behörde von Ihnen als Woh-nungs- oder Grundstückseigentümer fordert. Der Versiche-rungsschutz umfasst alle selbst genutzten Wohneinheiten. Dies gilt nicht für Wohneinheiten, die gewerblich genutzt werden.
Beispiel:
T. Pfeifer möchte den Bescheid der Finanzbehörde über die von ihm zu tragenden Erschließungskosten von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Da T. Pfeifer den XXL-Baustein zum Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter mitversichert hat, übernimmt die NRV diese Kosten. Der Rechtsanwalt ist der Auffassung, die Berechnungs-grundlage für die Kostenerhebung sei rechtswidrig. Nachdem dem Bescheid vorgerichtlich nicht abge-holfen wurde, entscheidet sich T. Pfeifer für die gerichtliche Klärung. Der Bescheid wird schließlich vom Gericht für rechtmäßig erklärt.
Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anstellungsverträgen(Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 €,Versicherungssumme: 35.000 €)
z. B. wenn sich ein Geschäftsführer gegen die Kündigung seines Anstellungsvertrages wehrt.
Beispiel:
P. Krämer ist Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens. Die Gesellschafter kündigen den Geschäftsführervertrag fristlos. Sie werfen dem Geschäftsführer geschäftsschädigendes Verhalten vor. P. Krämer hält den Vorwurf für unberechtigt und erhebt Klage. Er verliert schließlich in der zweiten Instanz. Zum Glück hat P. Krämer den XXL-Baustein mitversichert. Die NRV übernimmt die Kosten des Verfahrens in Höhe von ca. 18.000 €.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Beleidigung, Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung.
Beispiel: O. Werner ist Polizeibeamter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Nötigung. Er habe im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in eine tätliche Auseinandersetzung eingegriffen und dabei eine Person in unverhältnismäßiger Weise „in den Schwitzkasten“ genommen.Der Rechtsanwalt von O. Werner kann die Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Kosten in Höhe von ca. 1.000 € leistet die NRV.