Ob Ihr Hengst durch den Koppelzaun entkommt und ungewollt eine fremde Stute deckt oder ob sich Ihr Pferd erschreckt, plötzlich auf die Straße läuft und einen Blechschaden verursacht – in solchen Fällen müssen Sie als Pferdehalter für die entstandenen Schäden einstehen. Und das kann schnell sehr teuer werden.
Unsere Empfehlung: Uelzener Versicherung
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösungen für Ihre Herausforderung:
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Ihr Wunsch ist unser Ziel
Als Kunde haben Ihre Wünsche selbstverständlich oberste Priorität. Wir beraten Sie unabhängig, mit größter Sorgfalt und individuell
Was Ihnen unsere Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung bringt:
Ihr Pferd ist das freundlichste Wesen, das Sie kennen. Doch auch entspannte Pferde können sich erschrecken, plötzlich losreißen und in ihrer Panik Schäden verursachen, die hohe Folgekosten nach sich ziehen. Mit unserer Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Pferdehalter- Haftpflicht-Versicherung
Das Schöne in Ruhe genießen.
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Fremd- und Gastreiterrisiko
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Mietsachschäden (Stallungen, Boxen mit EUR 150,- SB)
Sie wünschen sich ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot? Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten. Diese werden sich Ihren Wünschen persönlich annehmen und Ihnen sehr gerne ein schriftliches Angebot zukommen lassen.
Im Schadensfall und bei allen Fragen rund um die Themen Versicherungen und Vorsorge sind wir gerne für Sie da. Egal ob per Telefon, E-Mail, oder persönlich durch Ihren Berater - wählen Sie die Kontaktmöglichkeit, die für Sie am besten passt.
Sie versuchen uns außerhalb der Öffnungszeiten zu kontaktieren? Dann schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail oder fordern Sie einen telefonsichen Rückruf an. Wir sind bemüht Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.
§§§ - Rechtliche Hinweise:
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Bei allen Werbemitteilung und Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. (2)
Alle Personen- u. Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen.