Jeder kann zum Pflegefall werden - Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Es kann altersbedingt passieren oder aufgrund von Krankheiten wie z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs. Auch eine kleine Unachtsamkeit genügt - und plötzlich sind Sie wegen eines Unfalls auf fremde Hilfe angewiesen. Vieles ist dann einfach nicht mehr allein zu bewältigen, sei es beim Kochen, Anziehen, Wäsche waschen oder bei der täglichen Körperhygiene. Besser Sie sorgen frühzeitig vor - mit einer unserer ausgezeichneten Pflegeversicherungen.
Unsere Empfehlung: Nürnberger Versicherung
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösungen für Ihre Herausforderung:
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Ihr Wunsch ist unser Ziel
Als Kunde haben Ihre Wünsche selbstverständlich oberste Priorität. Wir beraten Sie unabhängig, mit größter Sorgfalt und individuell
Was ist, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder das hohe Alter pflegebedürftig werden? Mit diesen Assistance-Leistungen des Pflegeschutzbriefs stehen Sie nicht alleine da. Unser Assisteur "Die Malteser" plant mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen, welche Maßnahmen und Hilfsmittel nun wichtig sind. Ein Anruf genügt und die Malteser unterstützen Sie bei der Organisation der häuslichen Pflege. So können Sie 16 Wochen kostenfrei Assistanceleistungen wie z. B. Hausnotruf, Menüservice, Hilfe bei Arztbesuchen, Fahrservice etc. in Anspruch nehmen.
Unfall-Schutzbrief Plus
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Stand-Alone-Produkt und ab 01.01.2021 auch als Baustein zur Unfallversicherung wählbar.
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Nach einem Unfall mit ambulanter od. stationärer Behandlung oder nach einem krankheitsbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 7 Tagen
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Dauer der Hilfeleistung wählbar von 3, 6 oder 9 Monaten
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Kostenübernahme für ausgewählte Assistance-Leistungen
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Beratung, Vermittlungen und Leistungen: die Malteser
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Vermittlung von z. Bsp. Grundpflege bzw. ambulanter Pflege
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Pflegeberatung auch vor Ort
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Ersthilfe bei Pflegebedürftigkeit
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Erleichterung für Angehörige und neue Lebenssituation
>Pflegeplatzgarantie: Ob Pflegeplatzgarantie innerhalb von 24 Stunden in Deutschland oder die Vermittlung ambulanter Pflegedienste für Unterstützung in den eigenen 4 Wänden: Einfach die Malteser Hotline anrufen.
Die Profis führen mit Ihnen eine telefonische Erstberatung durch und ermitteln Ihren Bedarf. Die konkrete Pflegesituation wird mit dem Versicherten bzw. den Angehörigen oder behandelnden Ärzten besprochen.
Unser Tarif im Detail:
NÜRNBERGER Unfall-Schutzbrief Plus
in Kooperation mit:
In Zusammenarbeite mit dem Malteser Hilfsdienst bieten wir tatkräftige Hilfe von geschultem Fachpersonal.
38.500 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter als geschultes Fachpersonal sind in ca. 600 Standorten im gesamten Bundesgebiet aktiv. Schwerpunkt ist die Senioren- und Krankenpflege.
Grundleistungen
Leistungs-
erweiterungen
Leistungserweiterungen
Unfall-Schutzbrief Plus
mit Leistungserweiterungen auf Krankheitsfälle:
Keine Gesundheitsfragen
Gleiche Leistungen wie im Unfall-Schutzbrief
Malteser-Leistungen nach Unfall wie bisher und nach krankheitsbedingtem Krankenhausaufenthalt für die Dauer von 1 Monat
Wartezeit 6 Monate
Eintrittsalter 0 - 79, offenes Endalter
Einschränkung: Leistung nur für maximal 1 krankheitsbedingten Krankenhausaufenthalt pro Kalenderjahr
Auf Wunsch Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Monatsbeiträge:
Der Erklärfilm zum Thema: Nürnberger Unfall-Schutzbrief Plus in Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst
Sie wünschen sich ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot? Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten. Diese werden sich Ihren Wünschen persönlich annehmen und Ihnen sehr gerne ein schriftliches Angebot zukommen lassen.
Im Schadensfall und bei allen Fragen rund um die Themen Versicherungen und Vorsorge sind wir gerne für Sie da. Egal ob per Telefon, E-Mail, oder persönlich durch Ihren Berater - wählen Sie die Kontaktmöglichkeit, die für Sie am besten passt.
Sie versuchen uns außerhalb der Öffnungszeiten zu kontaktieren? Dann schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail oder fordern Sie einen telefonsichen Rückruf an. Wir sind bemüht Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.
§§§ - Rechtliche Hinweise:
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Bei allen Werbemitteilung und Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. (2)
Alle Personen- u. Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen.