Die gesetzliche Rente leistet immer weniger. Darum ist eine ergänzende Eigenversorgung wichtig. Das ist einfach und verlässlich im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung möglich.
Unsere Empfehlung: Stuttgarter Versicherung
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösungen für Ihre Herausforderung:
1
Ihr Wunsch ist unser Ziel
Als Kunde haben Ihre Wünsche selbstverständlich oberste Priorität. Wir beraten Sie unabhängig, mit größter Sorgfalt und individuell
Was Ihnen unsere Betriebliche Alters-Versorgung bringt:
Als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung in Form der sogenannten Entgeltumwandlung. Das ist eine leistungsstarke Möglichkeit, die Rentenbezüge im Ruhestand aufzustocken. Die Direktversicherung ist dafür ein attraktives und beliebtes Instrument. Ihre Beiträge dazu sind steuer- und ggf. sozialabgabenfrei. Es gibt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung aber auch andere interessante Lösungen und Ansätze.
Betriebliche Alters-Vorsorge
Ihr gutes Recht auf eine gute Versorgung
>
Staatliche Förderung
>
Viel Versorgung für extra wenig Nettoauwand
>
Freie Wahl zwischen 3 Auszahlungsmöglichkeiten
>
Schutz bei Arbeitslosigkeit
>
Flexible Tarife - je nach Wunsch und Ziel
Unsere Tarife im Detail:
STUTTGARTER Direkt- Versicherung
Vorteile:
Im ersten Dienstverhältnis – also in den Lohnsteuerklassen 1 bis 5 – können Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der allgemeinen Rentenversicherung (West) jedes Jahr steuer- und ggf. sozialversicherungsfrei in eine Direktversicherung umgewandelt werden (im Jahr 2020 = 3.312 Euro p. a.). Im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen weitere 4 % der BBG im Jahr zusätzlich steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Der steuerliche Förderhöchstbetrag kann im Einzelfall niedriger liegen, z. B. durch Anrechnung einer anderen steuerlichen Förderung nach § 40b EStG. Soweit Ihr Arbeitgeber bei Ihrer Entgeltumwandlung in einer Direktversicherung Sozialversicherungsbeiträge einspart, ist er grundsätzlich verpflichtet, Ihnen einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu geben. Dieser Zuschuss beträgt max. 15 % und ist für neue Entgeltumwandlungen ab 2019, ab 2022 auch für sämtliche bestehende Entgeltumwandlungen zu zahlen.
STUTTGARTER Unterstützungs- kasse
Vorteile:
Die Zuwendungen des Arbeitgebers an eineUnterstützungskasse finanzieren Sie steuerfreiaus Ihrem Bruttogehalt. Zusätzlich sind dieseBeiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen RentenversicherungWest (das entspricht 2020 monatlich 276 Euro)sozialversicherungsfrei.
STUTTGARTER Pensions- zusage
Vorteile:
Mit einer bei der Stuttgarter Lebensversicherunga.G. rückgedeckten Pensionszusage profitierenSie gleich doppelt: als Gesellschafter derGmbH und als Arbeitnehmer in einer Person!Ihr Unternehmen erhöht die Liquidität durch die Rückstellungsbildung und Sie erhöhenIhren Lebensstandard im Alter. Um Ihre Versorgungauch für den Insolvenzfall abzusichern,wird die Rückdeckungsversicherung an Sieverpfändet.
Beispiel Direktvesicherung mit Entgeltumwandlung:
Unser Tipp:
Die beitragsfreie Feuerversicherung bei Rohbauten.
Lassen Sie sich durch unseren Spezialisten beraten!
Er berät Sie gerne zu allen Möglichkeiten der betrieblichen Alters-Vorsorge, den steuerlichen Aspekten und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hier sollte man nichts dem Zufall überlassen.
Sie wünschen sich ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot? Dann kontaktieren Sie unsere Spezialisten. Diese werden sich Ihren Wünschen persönlich annehmen und Ihnen sehr gerne ein schriftliches Angebot zukommen lassen.
Im Schadensfall und bei allen Fragen rund um die Themen Versicherungen und Vorsorge sind wir gerne für Sie da. Egal ob per Telefon, E-Mail, oder persönlich durch Ihren Berater - wählen Sie die Kontaktmöglichkeit, die für Sie am besten passt.
Sie versuchen uns außerhalb der Öffnungszeiten zu kontaktieren? Dann schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail oder fordern Sie einen telefonsichen Rückruf an. Wir sind bemüht Ihnen so schnell wie möglich zu antworten.
§§§ - Rechtliche Hinweise:
(1)
Bei allen Werbemitteilung und Beschreibungen handelt es sich um verkürzte, unverbindliche Darstellungen. Maßgeblich sind ausschließlich die Tarifbestimmungen und die Versicherungsbedingungen. (2)
Alle Personen- u. Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen.