Tagegeld-Versicherung bei Arbeits-unfähigkeit
Tagegeld-Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit
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Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie von der GKV Krankengeld, jedoch deutlich geringer als Ihr Nettoeinkommen:
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70 % Ihres Bruttogehalts (bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 4.687,50 EUR) und maximal 90% Ihres Nettoeinkommens.
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Davon müssen auch noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Das sind ca. 12% Abzüge für Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung!
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Der Tagessatz wird angepasst, wenn Ihr Einkommen steigt – ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
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Zahlt auch bei Wiedereingliederung nach einer längeren schweren Erkrankung.
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Bereits mit einem Tagessatz ab 15 EUR können Sie Ihre individuelle Versorgungslücke schließen.
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100 % des vereinbarten Tagessatzes für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- zeitlich unbegrenzt
- steuerfrei
- sogar an Sonn- und Feiertagen