Unterscheidung bei der gesetzl. Zahnversorgung
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen:
Beispiele für Zahnbehanlung
Obige Behandlungen zählen zur Regelversorgung.
ABER: Aus medizinischer Sicht ist die Regelversorgung immer nur die einfachste und günstigste Methode.
Beispiel:
Die Regelversorgung bei Karieslöchern im Zahn sieht beispielsweise Zement als Füllung vor. Doch Zement sollte nach 3 bis 6 Monaten erneuert werden, um bedenkenlos zubeißen zu können. Hier lohnt es sich aus medizinischer Sicht auf Materialien, wie Kunststoff zu bestehen und in Privatleistungen zu investieren. Die Regelversorgung sieht Kunststofffüllungen nur im vorderen sichtbaren Bereich des Zahns vor, es werden also nur diese Kosten von der Krankenkasse übernommen. Wer auch in anderen Bereichen nicht auf hochwertige Füllungen verzichten möchte, muss auch hier einen hohen Eigenanteil tragen.
Beispiele für Zahnersatz
Diese Kosten werden übernommen:
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht bei Zahnersatz einen sogenannten Festzuschuss vor.
Dieser übernimmt 50 Prozent der Kosten der vorgeschriebenen „wirtschaftlichen“ Maßnahmen.
ALSO: Wählt man statt der vorgeschriebenen Zahnersatz-Maßnahme eine höherwertige und teurere, wird dennoch der gleiche niedrige Betrag erstattet. Den Rest muss man aus eigener Tasche zahlen.
Diese Kosten kommen auf Sie zu: