Sich für eine Private Kranken-Vollversicherung zu entscheiden ist nicht einfach.
Darum überlegen Sie sich genau, welche Dinge Ihnen persönlich sehr wichtig sind wie z. B.:
- Ambulante Absicherung
- evtl. inkl. Heilpraktiker, Homöopathie usw.
- Stationäre Behandlung
- Chefarzt, 1-2-Bettzimmer
- Zahnbehandlung
- Maximaler Ersatz oder doch etwas weniger
- Sonstige Absicherungswünsche
- Höhe der Altersrückstellungen, damit der Beitrag im Alter geringer ausfällt
- Selbstbeteiligung pro Jahr
- etc.
Kontaktieren Sie uns - kostenlos und unverbindlich! Unser Spezialist für Private Krankenversicherung wird
- sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen,
- Ihre Fragen ggf. telefonisch erörtern
- und ein paar notwendige Daten aufnehmen
Unser Spezialist für Krankenversicherungen wird Ihre Daten und Wünsche in ein spezielles Vergleichsprogramm eingeben und daraus, als Ergebnis folgend, die besten Möglichkeiten nach Preis und Leistung selektiert erhalten. Diese
- wird er Ihnen per E-Mail zuschicken
- oder mit Ihnen gemeinsam bei einem Kundenbesuch erörtern
- gemeinsam suchen Sie nach Varianten, Möglichkeiten und dem Optimum
... die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist, hat in seiner Sozialversicherung ein Wahlrecht, welches sich auch auf die Krankenversicherung erstreckt. Dies gilt ebenfalls für Existenzgründer. Ebenso haben Beamte, Beamtenanwärter oder Referendare unabhängig von ihrem Einkommen die Möglichkeit, sich privat zu versichern.
Wer sich als Student für eine private Krankenvollversicherung entscheidet, muss sich innerhalb der ersten 3 Monate des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Wahl gilt unwiderruflich bis zum Ende des Studiums.
Bei Angestellten hängt die Wahlmöglichkeit der Krankenversicherung von der Höhe des Einkommens ab. Liegt das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, entfällt die Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer können sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden, sofern sie mit ihrem Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Im Jahr 2020 gilt hierfür ein Bruttojahresverdienst von über 62.550 Euro. Fällt der Arbeitnehmer mit dem Jahreseinkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, gilt wieder die gesetzliche Versicherungspflicht.
Auch in der privaten Krankenversicherung sind Sie Teil einer Gemeinschaft. Das heißt, dass die Beiträge aller Versicherten die Kosten der Gemeinschaft in einer Tarifklasse decken. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie keine höheren Beiträge zahlen, auch wenn Sie höhere Leistungen in Anspruch nehmen. Damit die Leistungen auch in Zukunft garantiert sein können, werden bei der Beitragsermittlung unter anderem Erkenntnisse aus statistischen Erfahrungswerten zu Hilfe genommen. Daher sind für die Beitragshöhe zum Beispiel das Alter bei Versicherungsbeginn oder auch der Gesundheitszustand ausschlaggebend. Außerdem werden die allgemeinen Kosten der medizinischen Versorgung zugrunde gelegt.
Mit der Wahl des Leistungsstandards beeinflussen Sie selbst die Höhe der Beiträge. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beiträge niedriger zu halten, wenn Sie auf bestimmte Leistungen keinen Wert legen. Außerdem können Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Bei einer Arztrechnung übernehmen Sie dann selbst die festgelegte Beteiligung, den Rest übernimmt die HanseMerkur. Ihr Monatsbeitrag zur PKV ist dann umso günstiger, je höher der Selbstbehalt ist.
Wenn Sie die Bedingungen für einen Wechsel in die private Versicherung erfüllen, dann sollten Sie im nächsten Schritt die einzelnen Tarife sichten. Vor dem Wechsel empfiehlt es sich, dass Sie sich genau mit den Optionen auseinandersetzen, damit die neue Krankenversicherung Ihren Wünschen entspricht. Überlegen Sie, was für Sie persönlich wichtig ist, damit die entsprechenden Leistungen ausgewählt werden können.
Sobald Sie den passenden Tarif für sich gefunden haben, folgt die Antragstellung und die damit einhergehende Gesundheitsprüfung. Wenn der Versicherer Ihnen die Aufnahme bestätigt hat, können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung kündigen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Zur Kündigung reicht ein Schreiben, welches Sie am besten per Einschreiben an den bisherigen Versicherer senden.
Ein Sonderkündigungsrecht, steht Ihnen zu, wenn die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt oder diesen erhöht. In diesem Fall können Sie nach Erhalt des Anpassungsschreibens die Mitgliedschaft kündigen. Werden Leistungen gekürzt, kann daraus allerdings kein Sonderkündigungsrecht abgeleitet werden.
Wenn Sie von einer anderen privaten Krankenversicherung zu einer neuen privaten Krankenversicherung wechseln möchten, müssen Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten bei Ihrem bisherigen Anbieter beachten. Hier gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht im Fall einer Beitragserhöhung.
Bei privaten Krankenversicherungen gibt es die sogenannten Wartezeiten. In dieser Zeit sind Sie schon Mitglied in der Krankenversicherung, haben jedoch eine Wartezeit, bis bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Wenn Sie vorher lückenlos gesetzlich oder privat krankenversichert waren, wird Ihnen diese ununterbrochene Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet. Wartezeiten haben für Sie daher eine hohe Bedeutsamkeit, wenn Sie vorher nicht lückenlos in Deutschland krankenversichert waren, weil Sie beispielsweise aus dem Ausland zurückkehren.
Bei Unfällen oder allgemeinen Infektionskrankheiten, wie beispielsweise Masern oder Windpocken, entfällt die Wartezeit. Ansonsten beträgt die Wartezeit grundsätzlich 3 Monate. Bei Zahngesundheit gibt es in der Regel Wartezeiten von bis zu 8 Monaten, wobei manche Tarife niedrigere Fristen von 6 Monaten haben. Die genauen Zeiten können Sie in den Versicherungsbedingungen einsehen.
Im Rahmen der Sozialversicherung gibt es festgelegte Einkommensgrenzen. Jedes Jahr werden die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenzen von der Bundesregierung festgelegt.
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet darüber, ob sich ein angestellter Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern darf. Erst wenn die Grenze für mindestens ein Jahr überschritten wurde, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr. In die Einkommensermittlung fließen alle Monatsgehälter des Versicherten sowie bestimmte Zuschläge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld ein. Aus dem so ermittelten Bruttoeinkommen ergibt sich ein Arbeitsentgelt unter oder über der Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze (62.550 Euro im Jahr 2020) gilt nur für angestellte Arbeitnehmer. Für Freiberufler oder Selbstständige hat diese Grenze keine Bedeutung. Zu beachten ist außerdem, dass es in Deutschland eine Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung gibt – ganz ohne geht es also in keinem Fall.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für angestellte Arbeitnehmer relevant, die sich zwar privat krankenversichern können, sich aber für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die Beiträge zur Sozialversicherung entsprechen grundsätzlich einem festgelegten Prozentsatz, der auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird. Das Einkommen, welches darüber liegt, bleibt in den Beiträgen unberücksichtigt.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden zwar nicht auf Basis des Einkommens berechnet, der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung jedoch schon. Als Zuschuss zahlt der Arbeitgeber maximal die Hälfte des theoretischen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Gedeckelt wird dieser Zuschuss durch den Höchstsatz, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.
Das körperliche und geistige Wohlbefinden hat einen sehr hohen Stellenwert. Um die eigene Gesundheit so lange wie möglich zu erhalten, möchten die wenigsten von uns bei der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung Kompromisse machen.
Die PKV bietet umfangreiche Leistungen und Vorteile, so dass eine optimale Versorgung erfolgen kann:
- Zahlreiche Behandlungsmethoden, die die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernehmen, sind im Leistungsumfang der PKV enthalten und z. T. individuell wählbar.
- Bei Ärzten oder im Krankenhaus gibt es keine oder kürzere Wartezeiten als für gesetzlich Versicherte.
- Bei Wahl des entsprechenden Tarifes erfolgt im Krankenhaus eine bevorzugte Behandlung wie z. B. eine Chefarztbehandlung oder die Garantie auf ein Einbettzimmer.
- Leistungen wie Zahnzusatzbehandlung oder Krankentagegeld sind individuell wählbar, so dass zusätzliche Krankenzusatzversicherungen nicht nötig sind.
- Die Höhe des Einkommens ist für den Beitragssatz unerheblich.
- Durch eine Selbstbeteiligung lassen sich die Beiträge reduzieren.
- Altersrückstellungen sorgen dafür, dass die Beiträge zur PKV im Alter niedrig bleiben.
- Falls in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen werden, erfolgt eine Beitragsrückerstattung.
Eine Familienversicherung ist in der privaten Krankenvollversicherung nicht enthalten. Jeder, der privat versichert ist, muss einen eigenen Beitrag zahlen. So ist es möglich, dass jedes Familienmitglied einen Versicherungsschutz wählt, der ganz individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Für Kinder werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, so dass die Beiträge für leistungsstarke Tarife vergleichsweise günstig sind. Der Arbeitgeber zahlt auch für privat versicherte Kinder seiner Angestellten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Beitrages – bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.
In der privaten Krankenversicherung profitieren Sie davon, wenn Sie selten krank sind. Der Versicherer legt jedes Jahr einen Betrag fest, der an alle privat Versicherte zurückgezahlt wird, wenn im vergangenen Kalenderjahr keine Leistungen für zahnärztliche oder ambulante Behandlungen in Anspruch genommen wurden.
- Dies können bis zu 6 Monatsbeiträge sein!
Eine Beitragsrückerstattung gibt es auch in den Tarifen für Kinder und Jugendliche.
Ein Teil der gezahlten Prämien zur privaten Krankenvollversicherung fließt in eine Alterungsrückstellung. Daher sind die Beiträge zur PKV heute etwas höher, als es tatsächlich notwendig wäre. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Versorgungskosten und den bezahlten Beiträgen wird von den privaten Versicherern verzinslich angelegt und dafür genutzt, im Alter die Beiträge niedrig zu halten.
Wenn Sie die gesetzliche Versicherung nicht verlassen können oder möchten, haben Sie dennoch die Möglichkeit, Ihren persönlichen Krankenschutz auf das Niveau von Privatpatienten zu heben. Verschiedene private Zusatzversicherungen sorgen dafür, dass Sie bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt ärztliche Leistungen beanspruchen können, die gesetzlich Versicherte nicht erhalten.